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Multi-Cover-Veranstalterhaftpflicht

(Multi-Cover-Police)

Tanzen, Feiern, Straßenfeste, Konzerte oder auch private Events verlangen besonderen Versicherungsschutz von der Vorbereitungszeit bis zum Abbau. Eine Veranstalterhaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen und deren finanziellen folgen.

Geltungsbereich

Deutschland

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Was kann versichert werden:

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1. Veranstaltungen aller Art, wie

  • Geburtstagsfeiern,

  • Hochzeiten,

  • Polterabende,

  • Stassenfeste,

  • Stadtfeste,

  • Bürgerfeste,

  • Flohmärkte,

  • Ausstellungen

  • etc.

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2. Veranstaltungen mit Bewachungs- und Sicherungspersonal,

  • Sportwettkämpfe,

  • OpenAir Veranstaltungen,

  • Konzerte,

  • etc.

 

Was gilt versichert:


Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere
• aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
• aus Verkehrssicherungsspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung;
• aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
• aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/ Arbeiten im Interesse des Veranstalters (Subunternehmer)
• aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
• aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)

 

Deckungserweiterungen:
• Vorsorgeversicherung / Versehensklausel
• Kraftfahrzeuge / Arbeitsmaschinen (nicht zulassungspflichtig und nicht versicherungspflichtig)
• Vermögensschäden
• Vor- und Nacharbeiten für die Veranstaltung
• Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe
• Vertragshaftung aus der Verkehrssicherung
• Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
• Erweiterte Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen
• Be- und Entladeschäden an Kfz und Containern
• Be- und Entladeschäden an fremder Ladung
• Tätigkeitsschäden

• Abdeckschäden

• Allmählichkeits-/ Abwasserschäden
• Leitungsschäden
• Schlüsselschäden
• Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
• Auslandsschäden (Europadeckung);
• Aufstellen / Betrieb von Verkaufsbuden/Gastronomiestände

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Deckunssumme

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Ab 3.000.000,- EUR

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Selbstbehalt

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Leitungswasser und Abwasser 150,- EUR je Schadenereignis

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